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Begleitend zu gefährlichen Abfällen sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz Begleitscheine als Nachweise für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle mitzuführen. Dies wird künftig auch für schwer abbaubare organische Abfälle gelten.
Im Rahmen eines Pilotprojektes wird die Umstellung dieses bisher papierbezogenen Prozesses auf ein vollelektronisches Verfahren vorbereitet. Ein vollelektronisches Begleitscheinverfahren (VEBSV) sieht u. a. vor, dass elektronisch authentifizierte Informationen bereits ab Transportbeginn im EDM-System (EDM = Elektronisches Datenmanagement für umweltschutzbezogene Daten) für
die Behörden und Kontrollorgane abrufbar gehalten werden. Zudem wird im Rahmen des VEBSV ein Messaging-System zur Verfügung gestellt, damit die teilnehmenden Unternehmen ihre Kommunikation zur Abwicklung von Abfalltransporten digital durchführen können.