E-Government Standards
Standards sind gemeinsame Entwicklungen, die über die Gebietskörperschaften hinweg einheitlich genutzt werden oder als Basis dienen. Vertreter von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren gemeinsam ein modernes und leistungsfähiges E-Government-Ökosystem geschaffen.
Im Zentrum stehen organisatorische, rechtliche und technische Standards sowie Best Practices, die in einem gemeinsamen Entwicklungsprozess entstehen und die Grundlage für die Umsetzung von generischen Basisdiensten sowie spezifischen
E-Government-Lösungen bilden.
Standardisierung fördert eine rasche, effiziente und nachhaltige Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Sinne des E-Government.
Bedeutung und Nutzen der Standardisierung
Hohe Qualität und Nachhaltigkeit von Lösungen: durch breit angelegten, inklusiven Entwicklungsprozess mit Einbezug allen Fachwissens und Erfahrung entstehen E-Government-Bausteine, die gesamtheitliche und nachhaltige Lösungen sind und breit eingesetzt werden können.
Rasche und kosteneffiziente Umsetzung von Lösungen: durch gemeinsame Standards und niederschwellige Zugänglichkeit können sie im öffentlichen und privaten Bereich in den Vorhaben angewendet werden. Damit können Synergien genutzt, Kosten in der Entwicklung eingespart, Durchlaufzeiten verkürzt und Interoperabilität möglich werden.
Interoperabilität im Sinne einer lösungsübergreifenden Verträglichkeit: durch gemeinsame Entwicklung und Anwendung bei der Umsetzung von Lösungen fördert übergreifende Verträglichkeit, vereinfacht Vernetzungen mit anderen Lösungen und trägt zu einer hohen Skalierbarkeit der österreichischen E-Government-Landschaft bei.
Prinzipien für Standards
- Einsatz und Wiederverwendung bestehender Standards
- Interoperabilität
- Universelle Anwendbarkeit
- Zugänglichkeit und Verbreitung
- Gemeinsame Entwicklung
Initiativen im Umfeld des österreichischen E-Government, die für eine Standardisierung geeignet sind, werden gemeinschaftlich im Rahmen der Kooperation BLSG geführt. Nicht jede Initiative, praktische Umsetzung oder auch jedes Arbeitsergebnis im österreichischen E-Government eignet sich, um zu einem Standard erhoben zu werden.
Die operative Umsetzung neuer bzw. Aktualisierung bestehender E-Government-Standards erfolgt durch Beschluss der Kooperation BLSG in Arbeits- und Projektgruppen.
Um zeitnah auf verschiedene Entwicklungen reagieren zu können und dadurch die dauerhafte Relevanz und Nachhaltigkeit von E-Government-Bausteinen sicherzustellen, werden diese regelmäßig einer Evaluierung unterzogen.
Standards der österreichischen Verwaltung
ID Austria
Module für Onlineverfahren
Open (Government) Data (OGD)
Web-Standards der Verwaltung - demonstrativ
Elektronischer Identitätsnachweis - Security Layer: Dient zur sicheren Identifizierung der Handelnden in digitalen Prozessen.
Duale Zustellung: Standard mit dem die Bedienung mehrerer Zustellkanäle ermöglicht wird.
Diakritische Zeichen: Grundlagen von Unicode, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz von diakritischen Zeichen und beschreibt die technische Handhabung in der Praxis.
XML-Eingangsprotokoll: XML-Spezifikation des elektronischen Eingangs gemäß der Konvention "Elektronische Übermittlung von Anbringen".
XML-Suchanfragen via Webservices: beschreibt ein generisches Protokoll für Suchanfragen via Webservices im E-Government.
XML-Schema zu EDIDOC: ist ein XML-Schema, welches allgemeingültige Verwaltungsinformationen inkl. interner Struktur und Attributen in der öffentlichen Verwaltung beschreibt.
EDIDOC dient zum Austausch von elektronischen Akten, Geschäftsfällen und Geschäftsstücken quer über alle in Österreich installierten Akt-Systeme.
Verwaltungsregister: Schnittstellen und Nutzungsszenarien; Optimierung der Registerlandschaft zur Vereinfachung der Koppelung zwischen bestehenden IT-Lösungen und einzelnen Verwaltungsregistern.
Digitale Langzeitarchivierung von Verwaltungsinformationen: ein Leitfaden zur Langzeitarchivierung von elektronischen Aufzeichnungen. Es beinhaltet die Grundlagen der rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen und die Definitionen von Prozessen für die Überleitung in die Langzeitarchive und die Anforderung von Archivgut aus diesen.