FinanzOnline

FinanzOnline ist eines der wichtigsten E-Government-Portale in Österreich. Es ist kostenlos und über einen Internetzugang für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erreichbar. FinanzOnline wird von über 5,6 Millionen Personen genutzt, um die eigene Steuererklärung oder andere Anträge von zu Hause aus zu erledigen. Bereits ab dem Alter von 14 Jahren können Bürgerinnen und Bürger das Portal – mit eingeschränkten Funktionen – nutzen, zum Beispiel für ihre Arbeitnehmerveranlagung. Ab 18 Jahren stehen dann sämtliche Funktionen zur Verfügung.


Registrierung auf FinanzOnline

Wenn Bürgerinnen und Bürger über die ID Austria verfügen, kann sofort und ohne Registrierung losgelegt werden.  Ansonsten kann beispielsweise im Finanzamt ein Online-Termin vereinbart werden, um eine ID Austria zu aktivieren. Hier gibt es weitere Informationen zur ID Austria.
Wenn es nicht möglich ist, die ID Austria zu nutzen, besteht die Möglichkeit, Zugangsdaten zu FinanzOnline auch im Finanzamt zu erhalten. Alle Informationen dazu gibt es unter Informationen für Bürgerinnen und Bürger.
 

Wer FinanzOnline nutzen kann

  • Das Portal kann von Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Österreich ab dem Alter von 14 Jahren genutzt werden – bis zum Alter von 18 Jahren aber mit eingeschränkten Funktionen. Ab dem 18. Geburtstag werden alle weiteren Funktionen des Portals freigeschalten.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Institutionen sowie Gemeinden können einen oder mehrere Supervisoren festlegen, die die Bearbeitungsberechtigung auf FinanzOnline bekommen.
  • Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren wird auf FinanzOnline automatisch die Berechtigung zur Finanzverwaltung gegeben, nachdem FinanzOnline die Befugnis zur Berufsausübung von der zuständigen Kammer erhalten hat. Je nach Berufs- und Vertretungsbefugnis werden die erweiterten Funktionen des Portals freigeschalten.

Die wichtigsten FinanzOnline-Funktionen

  • Die Arbeitnehmerveranlagung, auch Steuerausgleich genannt, ist ab Mitte Jänner jeweils für das vorangegangene Jahr freigeschaltet. Für die Bearbeitung im Finanzamt müssen alle Jahreslohnzettel des vergangenen Jahres bereits eingelangt sein. Diese werden direkt vom Arbeitgeber übermittelt. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis fünf Jahre rückwirkend eingebracht werden. Unterstützung gibt es auf FinanzOnline durch den Steuerassistenten, der relevante Themen für die jeweilige Arbeitnehmerveranlagung filtert.
  • Die Einsicht in den eigenen Steuerakt, über die eigenen Lohnzettel sowie der aktuelle Stand zur Arbeitnehmerveranlagung können überprüft werden.
  • Der Antrag zur Familienbeihilfe kann elektronisch an das Wohnsitzfinanzamt übermittelt werden. 

Neues Dashboard noch userfreundlicher

Das Online-Portal der Finanzverwaltung "FinanzOnline" ist Österreichs beliebteste und international ausgezeichnete E-Government-Anwendung. Mehr als fünf Millionen Userinnen und User nutzen bereits die zahlreichen Möglichkeiten des Onlinetools, von der Arbeitnehmerveranlagung bis hin zur elektronischen Bescheidzustellung. FinanzOnline ist nun noch userfreundlicher und individuell anpassbar.

FinanzOnline wird regelmäßig weiterentwickelt. Dabei fließt selbstverständlich auch das Feedback der Anwenderinnen und Anwender ein, beispielsweise aus der FinanzOnline-Umfrage oder aus dem e³lab

Das Dashboard präsentiert alle wesentlichen Informationen und Funktionen auf einen Blick. Diese Informationen und Funktionen sind in sogenannte "Widgets" gebündelt – ganz individuell auf die Userin oder den User abgestimmt. Diese "Widgets" können ein- oder ausgeblendet und unterschiedlich angeordnet werden.

Die wesentlichen Informationen werden stets direkt im neuen Dashboard angezeigt. Wenn beispielsweise ein Guthaben auf dem Steuerkonto besteht, wird hier direkt der Link zum Rückzahlungsantrag eingeblendet. Dank der Anpassungsfähigkeit des Dashboards können in Zukunft noch mehr nützliche Funktionen zur Verfügung gestellt werden.
Auch die Menüleiste wurde aufgeräumt und übersichtlicher gestaltet.