Gewerbeinformations-system Austria (GISA)
Das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ist das bundeseinheitliche Gewerberegister für Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer. Das Portal erspart den Gang zur Bezirksverwaltungsbehörde und hilft Unternehmerinnen und Unternehmern dabei, Kosten zu reduzieren.
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, registriert sich unter Gewerbeanmeldung. Unternehmensgründungen können unter bestimmten Voraussetzungen online durchgeführt werden. Im Unternehmensserviceportal sind alle Informationen zur "Gründung, einfach online" zu finden.
Zuvor müssen alle Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung erfüllt sein:
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EU/EWR-Staats-angehörigkeit oder Schweizer Staatsbürgerschaft; unter bestimmten Voraussetzungen auch Drittstaatsangehörige
- Eigenberechtigung (volle Geschäftsfähigkeit)
- Keine Ausschließungsgründe (z. B. Vorstrafen)
Bei einem reglementierten Gewerbe wird zusätzlich ein Befähigungsnachweis benötigt. Mehr Informationen zu finden unter Gewerbeanmeldung.
Auch nach der Gewerbeanmeldung ist GISA ein essenzielles Portal für Unternehmerinnen und Unternehmer. Standortverlegungen, Betriebseröffnungen sowie Geschäftsführerbestellungen können auf GISA elektronisch und kostenlos eingetragen werden.
Zusätzlich ist GISA eine Informationsquelle für unternehmens-bezogene Daten sämtlicher gewerblichen Betriebe, die ihren Standort in Österreich haben.
Hintergründe und Funktionen
So funktioniert die Gewerbeanmeldung über GISA
Sind alle Kriterien zum Betrieb eines Gewerbes erfüllt, kann die Anmeldung online durchgeführt werden:
- Einstieg: Auswahl des Personentyps (natürliche oder juristische Person).
- Gewerbeinhaberin bzw. Gewerbeinhaber: Persönliche Angaben der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers bzw. deren Vertretung.
- Daten: Angabe des Gewerbewortlauts und des Standorts.
- Optional: Bestätigung der Gewerbeberechtigung; die antragstellende Person bestimmt, ob eine Verlautbarung der Gewerbeanmeldung im GISA erfolgt.
- Beilagen: Upload von Dokumenten, die das Gewerbe betreffen, sowie Verfassung einer allfälligen Mitteilung an die Gewerbebehörde.
- Kontrolle: Alle Eingaben können noch einmal überprüft werden.
- Abschluss: Im letzten Schritt wird die Anmeldung an die Gewerbebehörde übermittelt.
Innerhalb von drei Monaten trägt die zuständige Bezirkshauptmannschaft (in Wien: Magistratisches Bezirksamt) das Gewerbe ins Gewerbeinformationssystem Austria ein und übermittelt den GISA-Auszug als Bestätigung. Muss eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden, erfolgt diese ebenfalls innerhalb von drei Monaten. Das gesamte Verfahren kann in Österreich kostenlos durchgeführt werden.
Weitere Funktionen von GISA
Das Gewerbeinformationssystem Austria bietet neben der Gewerbeanmeldung auch:
- GISA-Abfrage zu den eigenen Daten
- Beglaubigter GISA-Auszug
- GISA-Auskunft über andere Gewerbe
- Zurücklegung der Gewerbeberechtigung
- Standortverlegung
- Anmeldung und Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte
- Bestellung und Abmeldung einer/eines gewerberechtlichen Geschäftsführerin/Geschäftsführers
- Feststellung der individuellen Befähigung
Zusätzliche Verfahren für Reiseveranstalter
- Erstmeldung
- Folgemeldung
- Wechselmeldung
- Änderungsmeldung
- Löschmeldung
Alle Verfahren im Überblick finden Sie unter GISA Verfahren.