No-Stop-Shop-Prinzip

Gegenüber dem "One-Stop-Shop"-Prinzip geht der "No-Stop-Shop" noch einen Schritt weiter.

Im "One-Stop-Shop" gibt es ein Portal, über das der Großteil der eigenen Anträge mit einem einzigen Login eingebracht werden kann. In Österreich ist das die App "Digitales Amt" beziehungsweise das Portal oesterreich.gv.at.

Der "No-Stop-Shop" erfordert keine solche Initiative mehr. Mithilfe vorliegender, registerbasierter Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern Services proaktiv und vorausschauend angeboten. Das heißt, für bestimmte Verwaltungsangelegenheiten ist kein Kontakt mit der Behörde mehr nötig.

Die öffentliche Verwaltung wird auf diese Weise effizienter und entlastet. Zudem sparen sich Bürgerinnen und Bürger Wartezeiten sowie das Ausfüllen von Formularen.
 


Welche No-Stop-Shops gibt es?

  • Seit 2015/2016 gibt es die antragslose Arbeitnehmerveranlagung.
  • Die Auszahlung der antragslosen Familienbeihilfe beginnt direkt nach der Geburt des Kindes.
  • Auch der Klimabonus wird auf diese Weise direkt aufs Konto überwiesen, wenn die Kontodaten auf FinanzOnline aktuell sind. Alternativ wird der Gutschein zugeschickt.

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Das "No-Stop-Shop"-Prinzip besagt, dass Behörden Verwaltungsangelegenheiten proaktiv anhand von verfügbaren Daten ohne Kontakt mit Bürgerinnen oder Bürgern erledigen.