Transparenzportal
Das Transparenzportal bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Informationen über Förderungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und einzelner Gemeinden und zeigt unter Wahrung des Datenschutzes individuell bereits bezogene Leistungen/Förderungen an. Auch bietet es die Möglichkeit, bestimmte Förderansuchen des Bundes online abzuwickeln. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können sich einen rechtsgültigen, elektronisch signierten Auszug über die bezogenen Leistungen/Förderungen zu Nachweiszwecken erstellen. Für die Verwaltung bedeutet das Transparenzportal schlankere Prozesse in der Vergabe der Leistungen/Förderungen, weil die benötigten Daten für berechtigte Förderstellen elektronisch verfügbar sind. Zudem werden eine bessere Steuerung der eigenen Leistungen/Förderungen sowie eine schnellere und effizientere Abwicklung von Anträgen ermöglicht. Für die Politik bedeutet Transparenz im Förderwesen einen besseren Überblick, um eine gute Entscheidungsgrundlage zur Entwicklung von Förderstrategien zu erhalten.
Die Angebote des Transparenzportals
Förderantrag stellen
Über die Themenschwerpunkte kann eine passende Förderung einfach gefunden und ausgewählt werden. Auf der Informationsseite zur jeweiligen Förderung werden die wichtigsten Inhalte dargestellt und Auszahlungssummen pro Jahr gelistet. Hier sind u.a. Informationen zu den Förderungsgebern, den Voraussetzungen, den benötigten Unterlagen sowie zur Gültigkeitsdauer hinterlegt. Außerdem ist ein Kontakt gelistet, der für Fragen zur Verfügung steht.
Eigene Förderanträge
Nach der Anmeldung mithilfe einer elektronischen Identität (ID Austria oder Handy-Signatur), FinanzOnline-Kennung oder USP-Kennung sind unter "Meine Förderungen" alle persönlichen Unterlagen abrufbar. Dazu gehören:
- Gespeicherte Suchprofile
- Transparenzportalabfrage
- Eigene Auszüge
- Wer hat mich abgefragt?
- Eigene Anträge
Zugriffe auf Datensätze
Personenbezogene Daten sind grundsätzlich nicht öffentlich einsehbar. Berechtigte Förderungsstellen haben nur Einsicht auf Daten, wenn diese für eine Gewährung, Einstellung oder Rückforderung einer beantragten Förderung benötigt werden. Bei der Einsicht werden die Datenschutzbestimmungen sowie rechtlichen Grundlagen berücksichtigt. Solche Abfragen sind für die überprüften Bürgerinnen und Bürger im Portal unter dem Punkt "Wer hat mich abgefragt?" sichtbar. Eine Ausnahme stellt die gesetzlich vorgesehene namentliche Veröffentlichung von bestimmten Leistungen dar, die ab einer bestimmten Höhe öffentlich am Transparenzportal einsehbar sind (z.B. COVID-19 Wirtschaftshilfen des Bundes).
Statistik
Das Transparenzportal stellt für die Öffentlichkeit auch regelmäßig aktualisierte Auswertungen zu sämtlichen Förderungen aller Gebietskörperschaften mit jährlichen Auszahlungssummen als offene Datensätze zur Verfügung.
Seit 2022 ist es mit Hilfe der Anwendung "So fördert Österreich" am Transparenzportal möglich, dass sich Interessierte einfach und interaktiv einen Überblick über die Förderlandschaft Österreich verschaffen.
Seit 2022 ist es mit Hilfe der Anwendung "So fördert Österreich" am Transparenzportal möglich, dass sich Interessierte einfach und interaktiv einen Überblick über die Förderlandschaft Österreich verschaffen.