Vollmachtenservice

Durch eine Vollmacht können natürliche oder juristische Personen im Namen anderer handeln und sie bei Behördenwegen vertreten. Bürgerinnen und Bürger können Online-Verfahren einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter überlassen. Juristische Personen (zB eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung/GmbH, ein Verein oder eine Stiftung) können Verwaltungsverfahren durch eine berechtigte Person erledigen lassen. Benötigt wird hierfür eine elektronische Vollmacht, welche mit Hilfe der ID Austria der stellvertretenden Person zugänglich ist. Die Bevollmächtigung wird in der Online-Anwendung Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde bestätigt.

Bürgerinnen und Bürger können auch einen Organwalter bei Gemeinden oder Bezirksverwaltungsbehörden damit bevollmächtigen, bürgerkartenbasierte elektronische Anträge für sie durchzuführen. Der entsprechende Online-Antrag wird mit der ID-Austria der Organwalterin bzw. des Organwalters signiert.

Es ist nicht bei allen Behördenwegen möglich, sich vertreten zu lassen. Das jeweilige Online-Verfahren muss die Funktionalität der Vollmacht technisch unterstützen. Die persönliche Anwesenheit ist bei Antragstellung oder Abholung des Reisepasses und der Strafregisterbescheinigung sowie bei Heirat zumindest einmal zur Identifizierung einer Person unbedingt erforderlich.


Wie erteile ich eine Vollmacht?

Mit dem Vollmachtenservice kann jemand bevollmächtigt werden, andere mit der eigenen ID Austria zu vertreten. Sowohl Vollmachtgeber als auch Machtnehmer benötigen eine elektronische Identität (ID Austria).

Eine bevollmächtigte natürliche Person muss volljährig sein.
Für eine elektronische Vollmacht werden folgende Informationen der bevollmächtigten Person benötigt:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Postleitzahl
  • E-Mail-Adresse
  • Zeitraum der Vollmacht
Nach der Anmeldung beim Vollmachtenservice gibt es einen Überblick über die erteilten Vollmachten sowie die Möglichkeit, diese zu verwalten.


Vollmacht für Unternehmen

Bestimmte Vollmachten wie beispielsweise für Zoll- und Importverfahren oder Postvollmachten für andere Unternehmen oder natürliche Personen können im Unternehmensserviceportal (USP) erteilt werden. Dafür ist lediglich eine Registrierung notwendig.

Vollmacht erhalten auf Grundlage des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene, Firmenbuchs oder Vereinsregisters

Vertretungsbefugnisse, die im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB), im Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragen sind, werden automatisch vom Vollmachtenservice übernommen.

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Das Vollmachtenservice ermöglicht das rasche und unkomplizierte Übertragen einer Vertretungsbefugnis mittels ID Austria.
Rechtsgrundlagen: 
§ 9 der Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009, BGBl. II Nr. 330/2009 i.V.m. dem § 5 des 
E-Government-Gesetzes BGBl. I Nr. 10/2004

Kontakt

Stammzahlenregisterbehörde: post.szrb@bka.gv.at