ID Austria
Mit der ID Austria können Nutzerinnen und Nutzer ihre Identität gegenüber mehr als 200 digitalen Services von Verwaltung und Wirtschaft nachweisen. Sie dient als Schlüssel zur sicheren Nutzung digitaler Anwendungen im Netz. Darüber hinaus bietet die ID Austria auch Funktionen wie den sicheren elektronischen Versand behördlicher Schriftstücke sowie die europaweit rechtsgültige Signatur elektronischer Dokumente und ermöglicht das Mitführen des digitalen Führerscheins am Smartphone.
Um ID Austria vollumfänglich nutzen zu können, benötigen Nutzerinnen und Nutzer die Smartphone-App "Digitales Amt". Diese ist auch Voraussetzung für die App "eAusweise". ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur und der Bürgerkarte und erfüllt die höchsten datenschutzrechtlichen Standards gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Die wichtigsten Funktionen der ID Austria
- Digitale Behördenservices: Mit der ID Austria als digitalem Ausweis können Userinnen und User nach einmaligem Login zahlreiche digitale Amtswege direkt mit der App "Digitales Amt" oder über die Website oesterreich.gv.at durchführen.
- Elektronisches Postamt (Mein Postkorb): ID Austria ermöglicht den Empfang eines behördlichen Schriftstückes durch Adressaten (z. B. Meldezettel, Strafregisterauszug). Dies umfasst auch behördliche Zustellungen, die herkömmlich mittels RSa oder RSb-Briefen zugestellt werden.
- Elektronische Unterschrift: Mithilfe der ID Austria können Dokumente europaweit rechtsgültig elektronisch signiert werden.
- Digitale Ausweise: Durch den Zugriff auf die digitale Ausweisplattform eAusweise können wichtige persönliche Dokumente wie der digitale Führerschein am Smartphone mitgeführt und vorgewiesen werden.
Wie bekomme ich eine ID Austria?
Nutzerinnen und Nutzern, deren Handy-Signatur zum Beispiel via Magistrat oder FinanzOnline behördlich registriert wurde, ist ein Wechsel zu ID Austria mittels der App "Digitales Amt" ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich.
Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Besuch bei der Behörde zur Identitätsfeststellung erforderlich. Die ID Austria steht allen in Österreich lebenden Personen ab 14 Jahren kostenfrei zur Verfügung.
Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.
Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Besuch bei der Behörde zur Identitätsfeststellung erforderlich. Die ID Austria steht allen in Österreich lebenden Personen ab 14 Jahren kostenfrei zur Verfügung.
Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.
- Online-Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur
Um ID Austria zu aktivieren, müssen Nutzerinnen und Nutzer einer behördlich registrierten Handy-Signatur die App „Digitales Amt“ herunterladen und den Anweisungen folgen. Für den Umstieg benötigen Interessierte die Ausweisnummer ihres österreichischen Reisepasses oder Personalausweises.
- Wenn keine behördlich registrierte Handy-Signatur vorhanden ist
Ohne registrierte Handy-Signatur müssen Nutzerinnen und Nutzer zur Identitätsfeststellung persönlich bei einer Registrierungsbehörde erscheinen. Nach der Identifizierung vor Ort kann die Registrierung auf Wunsch mittels ID-Austria-Ausdruck (QR-Code), SMS-TAN, Post-TAN (RSa-Brief) oder FIDO-Sicherheitsschlüssel erfolgen. Auch eine Vorregistrierung für die ID Austria via App „Digitales Amt“ ist jederzeit möglich.